TRAININGSVORAUSSETZUNGEN

                                                                                                                                                            

Mittrainieren darf jeder, der über eine ausreichende Gesundheit und ein sauberes Führungszeug- nis verfügt (die endgültige Entscheidung liegt beim Vorstand bzw. der Mitgliederversammlung). Im Bedarfsfall kann dieses vom Verein eingefordert werden.

Der Vereinsbeitrag ist immer für ein Vierteljahr zu entrichten. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung (oh- ne Nachweis triftiger Gründe) wird dem Trainierenden das Training solange verwehrt bis der ausstehende Beitrag beglichen ist. Sollte der Betrag nicht innerhalb der vereinbarten Zeit beglichen werden oder es wiederholt zu Zahlungsversäumnissen kommen, kann der Trainierende/das Mitglied aus dem Verein und vom Training ausgeschlossen werden. Nichtteilnahme am Training trotz bezahlten Beitrages bedeutet nicht, daß das Geld zurückerstattet wird.

Die Teilnahme am Training bedeutet die automatische Anerkennung der Trainingsregeln (Gebote & Etikette). Das gilt auch für Probetrainierende.